SIA-Norm 500: Bauen für altersgerechtes Wohnen ist kein Zufallsergebnis

Selbst­be­stimmt und damit frei zu leben, ist fürs Wohlbe­finden unerlässlich. Doch gerade Personen mit körper­lichen Einschrän­kungen bleibt dies oft verwehrt, da ein barrie­re­freies Wohnen nicht gegeben ist. Um ein komfor­tables Wohnen im Alter und für Menschen mit Behin­de­rungen möglich zu machen, ist ein smartes Baukonzept erforderlich.

Selbst­be­stimmt und barrie­refrei zu leben, heisst ohne fremde Hilfe über einen langen Zeitraum zurecht­zu­kommen. Wie das Bauen für alters­ge­rechte Wohnräume aussehen muss, ist normiert und auf Bundes­ebene mit der Norm SIA 500 klar definiert. Somit ist alters­ge­rechtes Bauen kein Zufalls­er­gebnis, sondern das Resultat aus dem strikten Einhalten bedeu­tender Richtlinien.

Altersgerechtes Wohnen dank SIA-Norm 500

Die SIA-Norm 500 definiert exakt und bedarfs­ge­recht wie barrie­re­freie Bauten gestaltet werden müssen. Wie genau die Anfor­de­rungen diesbe­züglich aussehen, hängt von der Gebäu­de­nutzung ab. Sie wird in die drei Kategorien öffentlich zugäng­liche Bauten, Bauten mit Wohnungen und Bauten mit Arbeits­plätzen einge­teilt. Bei öffent­lichen Bauten müssen die Richt­linien zwingend berück­sichtigt werden, während sie bei privaten Bauten nicht verpflichtend sind. Selbst­ver­ständlich kann sich an ihnen aber auch dann orien­tiert werden, um ein alters­ge­rechtes Umbauen versiert und allum­fassend vorzunehmen.

Wohnen im Alter: der Bau muss sich anpassen

Nicht der Mensch muss sich dem Gebäude anpassen, sondern das Gebäude dem Menschen. Dafür wird der Bau durch­dacht und alters­ge­recht umgebaut. Ein paar Beispiele verdeut­lichen, was es an Bau- oder Umbau­mass­nahmen für alters­ge­rechtes Wohnen geben kann:

  • rollstuhl­ge­rechte Parkplätze
  • extra­breite Türen und Zugänge von mindestens 80 cm
  • Begra­digung von Schwellen
  • Boden­beläge Befahr­barkeit mit Rollstuhl, Rollator und ähnlichen Hilfs­mitteln mit Rädern
  • Anordnung von Bedien­ele­menten wie Gegen­sprech­anlage etc. von 0.80 m bis 1.10 m über dem Boden
  • Beleuchtung mit einer Stärke von mindestens 300 Lux und blendfrei

Auch Mitglie­der­ver­bände wie Procap für Menschen mit Behin­de­rungen in der Schweiz machen sich für ein barrie­re­freies Bauen stark. Es ist ein Beitrag zu einer inklu­siven Gesell­schaft, in der Einschrän­kungen von körper­be­hin­derten Personen reduziert werden.

Für die Umsetzung der SIA-Norm 500 sind Erfahrung, Exper­ten­wissen und Empathie notwendig.  Daniel Kieliger ist als eidg. dipl. Bauleiter Hochbau ausge­wie­sener Spezialist für barrie­re­freies Bauen.